Ausbruch beenden

Ausbrüche können als beendet erklärt werden. Ein Mensch-zu-Mensch-übertragener Ausbruch gilt im epidemiologischen Sinne als beendet, wenn seit Erkrankungsbeginn der zuletzt erkrankten Person ein Zeitraum von mindestens 2 mal der maximalen Inkubationszeit verstrichen ist, ohne dass neue Fälle mit Verbindung zum Ausbruch bekannt geworden sind. Für einen Masern-Ausbruch bedeutet dies z.B., dass 42 Tage nach Erkrankungsbeginn (ersatzweise der Meldung) des letzten Falles der Ausbruch für beendet erklärt werden kann. In Verbindung mit den ggf. getroffenen Maßnahmen (s.u. Maßnahmen) ist das eine wichtige Information sowohl für die Arbeit im Gesundheitsamt als auch für die Landesstelle und das RKI.

Um einen Mensch-zu-Mensch-übertragenen Ausbruch für beendet zu erklären, gehen Sie wie folgt vor:

TIPP Die maximale Dauer der Inkubationszeit können Sie der im Fall-Datenblatt hinter­legten Falldefinition entnehmen (siehe TIPP von S.43).