Fallkopie an die Bundeswehr
Gesetzliche Grundlagen
Die zuständigen Dienststellen der Bundeswehr haben eine Spezialzuständigkeit für den Vollzug des IfSG. Im alleinigen Bereich der Bundeswehr sind die Dienststellen der Bundeswehr selbständig zuständig. Betrifft ein Fall sowohl die Dienststellen der Bundeswehr als auch den zivilen Bereich, gelten Kooperationspflichten, ein Benehmenserfordernis und die Letztentscheidungskompetenz der Bundeswehr. Soldaten unterfallen stets der Vollzugszuständigkeit der zuständigen Stellen der Bundeswehr. Die zivilen Stellen bleiben aber weiterhin für die Überwachung nach dem IfSG verantwortlich. Sie haben weiterhin die Aufgaben nach §§ 6 bis 15 IfSG zu erfüllen. Die zivilen Gesundheitsämter arbeiten also mit den zuständigen Stellen bei der Bundeswehr bei der Prävention und der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zusammen. Sie benachrichtigen sich gegenseitig von dem Auftreten oder dem Verdacht des Auftretens einer übertragbaren Krankheit und unterstützen sich bei den Ermittlungen. Die gesetzliche Grundlage sind die gegenseitige Unterrichtung nach § 27 Abs. 1 IfSG sowie § 54a IfSG und der Verwaltungsvorschrift IfSG-Bundeswehr IfSGBw-VwV
Umsetzung in SurvNet@RKI
Zivile bzw. lokale Gesundheitsämter können seit Januar 2026 Fall- und Meldungskopien mit Bundeswehrbezug als Kopie an die zuständige Überwachungsstelle (ÜbwSt) für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr weiterleiten. Die Weiterleitung erfolgt in SurvNet@RKI über die Transportverwaltung.
Wann eine Weiterleitung erfolgt
Eine Weiterleitung kommt insbesondere in Betracht, wenn
- aktive Soldatinnen oder Soldaten betroffen sind,
- ein Ausbruchsgeschehen innerhalb einer Bundeswehrliegenschaft vorliegt oder
- infektionsschutzrechtliche Maßnahmen der Bundeswehr erforderlich werden.
INFO Übermittelt werden dürfen personenbezogene Meldedaten nur, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist und sich auf zuständigkeitsrelevante Fälle beschränkt. Eine pauschale Weiterleitung sämtlicher Meldungen an die Bundeswehr ist vom gesetzlichen Auftrag nicht gedeckt.
Zuständige Überwachungsstellen
Wählen Sie bei der Weiterleitung die für das jeweilige Bundesland zuständige Überwachungsstelle aus:
| Überwachungsstelle | CodeSite | Zuständig für folgende Bundesländer |
|---|---|---|
| Nord | 1.17.0.01. | HB, HH, NI, SH |
| Ost | 1.17.0.02. | BB, BE, SN, ST, TH, MV |
| Süd | 1.17.0.03. | BW, BY |
| West | 1.17.0.04. | HE, NW, RP, SL |
Fallkopie weiterleiten
Um eine Fallkopie an die Bundeswehr weiterzuleiten,
- öffnen Sie den Fall und tragen Sie unten im Bereich “Epidemiologische Informationen” unter “zugehörigkeit zur Bundeswehr” einen Wert ein
- betätigen in der Fallmaske die Schaltfläche Bundeswehr und dann Fallkopie an Bundeswehr,
- der Fall wird automatisch der für Ihr Gesundheitsamt zuständige Dienststelle zugeordnet
- es erfolgt ein Eintrag in das Protokoll
- öffnen Sie anschließend die Transportverwaltung und führen Sie den Transport durch.
Bei der Weiterleitung einer Fallkopie werden alle mit dem Fall verknüpften Meldungen, Einrichtungen, Personen und Annotationen mitgeliefert.
INFO Die Weiterleitung erfolgt ausschließlich vom zivilen bzw. lokalen Gesundheitsamt zur zuständigen Überwachungsstelle. Liegen der Bundeswehr weitere Erkenntnisse zum Fall vor, erfolgt die Rückmeldung an das lokale Gesundheitsamt gesondert, zum Beispiel telefonisch.
INFO Ob diese Funktion auch in anderen ÖGD-Softwareprodukten umgesetzt ist, kann das RKI nicht einschätzen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Softwareanbieter.