Weiterleitung

Meldungen zu Personen, die hospitalisiert, oder in einer Pflegeeinrichtung, oder Einrichtung nach § 36 IfSG unterbracht sind, oder betreut werden, werden immer an das Gesundheitsamt geroutet, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet. Ist für die eigentliche Fallbearbeitung ein anderes Gesundheitsamt zuständig, können die Meldungen aus dem Meldungseingang an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet werden.

Um eine DEMIS-Meldung aus dem Meldungseingang weiterzuleiten,

Nach der Weiterleitung verschwindet die Meldung aus dem Meldungseingang und kann nicht mehr zurückgeholt/importiert werden.

INFO Senden und Empfang weitergeleiteter Meldungen erfolgt über die Transportverwaltung. Beim Empfänger wird die Weiterleitung nach dem Transport im Meldungseingang der Meldungsverwaltung angezeigt sobald dieser geöffnet/aktualisiert wird.

INFO Leiten Sie Meldungen nur an Gesundheitsämter weiter, von denen Sie wissen, dass dort SurvNet@rki verwendet wird. Wird beim Empfänger eine andere Fachanwendung eingesetzt, fragen Sie nach, ob diese mit Meldungsweiterleitungen importieren kann.