Aufbau des Meldungs-Datenblattes

Das Meldungs-Datenblatt für eine Meldung nach § 7 /§ 6 IfSG gliedert sich in folgende Abschnitte:

Meldungs-Datenblatt (Montage) einer Meldung nach § 7 IfSG (Erregernachweis)

Als Beschriftung wird im Reiter eines geöffneten Meldungs-Datenblattes das Aktenzeichen der Meldung verwendet (rotes Rechteck), das beim Generieren aus der elekt-ronischen Meldung automatisch vergeben wird. Links im Meldungs-Datenblatt wird die formatierte Ansicht der abgerufenen Meldung (xml-Datei) angezeigt. Diese kann über die Schaltfläche “Meldung ein-/ausblenden” aus bzw. eingeblendet werden (roter Pfeil).